HERZLICH WILLKOMMEN!
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:
MEDIZINRECHT für Vertragsärzte
SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht
COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
NEUE ADRESSE
Alter Steinweg 47
48143 Münster
SPEZIALISIERT
ZUVERLÄSSIG
KOMPETENT
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Sozialversicherungspflicht bei Poolärzten
Ob Ärzte, die am vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen, sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte anzusehen sind, war in der jüngeren Vergangenheit umstritten. Entscheidend bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist der...
Sozialversicherungspflicht bei Ärzten, die nebenberuflich tätig sind
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinen Urteilen vom 12. Juni 2024 (Az. B 12 BA 2/22 R, Az. B 12 8/22 R und Az. B 12 BA 5/23 R) einige wesentliche Kriterien hervorgehoben, die bei der Beurteilung der Frage, ob ein Arzt, der nebenberuflich in einer...
Cannabisverordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich im Jahr 2022 mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis geknüpft sind. Nun ist ein neues Urteil zu dieser Thematik ergangen (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). Anforderungen an eine...