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Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:
MEDIZINRECHT für Vertragsärzte
SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht
COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
SPEZIALISIERT
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Cannabisverordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sichim Jahr 2022 mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis geknüpft sind. Nun ist ein neues Urteil zu dieser Thematik ergangen (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). Anforderungen an eine...
Telematikinfrastruktur rechtmäßig – BSG bestätigt Honorarkürzung
Das Bundessozialgericht hat in seiner Sitzung vom 6.3.2024 die Revision einer Ärztin (Az.: B 6 KA 23/22 R), die sich gegen eine Honorarkürzung wandte, weil sie nicht an der Telematikinfrastruktur teilnahm, zurückgewiesen. Die Datenverarbeitung durch Vertragsärzte bei...
Widerspruch gegen Zulassungsbescheid – Zeitpunkt entscheidend
Im rechtlichen Dschungel von Verwaltungsakten und Zulassungsbescheiden spielt der Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung eine entscheidende Rolle, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts München vom 17. Mai 2023 verdeutlicht (Az. L 12 KA 12/23). Die...