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Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:
MEDIZINRECHT für Vertragsärzte
SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht
COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

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Widerspruch gegen Zulassungsbescheid – Zeitpunkt entscheidend
Im rechtlichen Dschungel von Verwaltungsakten und Zulassungsbescheiden spielt der Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung eine entscheidende Rolle, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts München vom 17. Mai 2023 verdeutlicht (Az. L 12 KA 12/23). Die...
Ärzte müssen Behandlungsakte unentgeltlich herausgeben
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil am 26. Oktober 2023 die Rechte von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit ihren Behandlungsakten gestärkt. Gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht es jeder natürlichen Person frei,...
Dokumentation in der Vertragsarztpraxis ‒ gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung
Die berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen überschneiden sich in weiten Teilen, unterscheiden sich aber im Hinblick auf die Zielrichtung. Grundsätzliches zur vertragsärztlichen Verpflichtung zur Dokumentation Das...