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Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:

MEDIZINRECHT für Vertragsärzte

SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht

COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

 

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Sozialversicherungspflicht bei Poolärzten

Ob Ärzte, die am vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen, sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte anzusehen sind, war in der jüngeren Vergangenheit umstritten. Entscheidend bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist der...

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Cannabisverordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich im Jahr 2022 mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis geknüpft sind. Nun ist ein neues Urteil zu dieser Thematik ergangen (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). Anforderungen an eine...

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