HERZLICH WILLKOMMEN!

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:

MEDIZINRECHT für Vertragsärzte

SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht

COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

 

SPEZIALISIERT

ZUVERLÄSSIG

KOMPETENT

BLOG

Cannabisverordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sichim Jahr 2022 mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis geknüpft sind. Nun ist ein neues Urteil zu dieser Thematik ergangen (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). Anforderungen an eine...

mehr lesen

NEWSLETTER

Veröffentlichungen

w

VORTRÄGE