MEDIZINRECHT

Eintragungen bei Jameda

Unpassende Eintragungen bei Jameda?

Jameda ist wohl das bekannteste Ärztebewertungsportal in Deutschland.
Ärgern Sie sich über Posts auf Jameda zu Ihrer Person?

Ich helfe Ihnen, sich gegen Einträge auf Jameda zu wehren, wenn diese unwahr oder rechtswidrig sind.

Ein Jameda-Eintrag darf keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten.
Eine Meinungsäußerung/Wertung darf nicht beleidigend sein. Eine solcher Eintrag wäre gem. § 185 StGB strafbar und damit rechtswidrig.

Ein Arzt muss jedoch wahre Tatsachen, auch wenn diese rufschädigend sind, hinnehmen. Auch Meinungsäußerungen, selbst wenn diese überspitzt sind, hat der Arzt zu dulden.

Jameda hat Richtlinien zur Fairness, zur Nützlichkeit und zur Authenzität der Bewertungen erlassen und verpflichtet sich selbst, Beiträge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, zu löschen.

Wann muss eine Jameda-Bewertung gelöscht werden?

  • Die Bewertung ist unzutreffend
  • Sie kennen den anonymen, angeblichen Patienten überhaupt nicht
  • Es gab keinen Behandlungskontakt sondern nur Vorgespräche
  • Der bewertete Arzt war nicht der behandelnde Arzt
  • Der Arztbesuch liegt schon lange zurück
  • Es handelt sich um eine Mehrfachbewertung
  • Es werden weitere Namen genannt (z.B. von Mitarbeitern in der Praxis)
  • Es werden die Behandlungskosten kritisiert
  • Der Arzt kann sich aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht hinreichend verteidigen
  • Die Bewertung enthält Schmähkritik
  • Die Bewertung stammt von einem Mitbewerber und soll Ihnen Schaden zufügen
  • Es werden angebliche, objektive Behandlungsfehler behauptet

Wie gehen Sie vor?

In der Regel wissen Sie nicht, wer der Urheber der Bewertung auf dem Portal ist. Es macht deshalb Sinn, die Unterlassung bzw. Beseitigung einer rechtswidrigen Bewertung von der Plattform Jameda zu verlangen, auch wenn Sie einen Beseitigungsanspruch gegen die bewertende Person selbst haben. Der bewertende kann als Täter der Rechtsverletzung unmittelbar, Jameda erst nach Kenntnisnahme des Rechtsverstoßes in Anspruch genommen werden.