SOZIALRECHT

Pflegeversicherungsrecht

Ihr Anwalt für Pflegeversicherungsrecht in Münster

Das Pflegeversicherungsrecht unterliegt ständigen Reformen. Im Vergleich zum Krankenversicherungsrecht, das alle notwendigen Leistungen für die Versicherten abdeckt, ist die Pflegeversicherung nur eine teilweise Versicherung. Der Versicherte wird in der Regel auch eigene Mittel aufbringen müssen, um die Pflege zu bezahlen.

Da unsere Gesellschaft stark altert und die Versorgung von alten und kranken Menschen in der Familie nicht oder nicht immer funktioniert, wird der Staat tätig, um Pflege zu ermöglichen, zu fördern und auch über die Pflegepflichtversicherung zu finanzieren. Mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III gab es zum 1.1.2017 entscheidende Änderungen im Pflegerecht.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Die Pflegestufen 0 bis 3 sind abgeschafft worden. Stattdessen gibt es jetzt die Pflegegrade 1 bis 5

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

§ 15 Abs. 2 SGB XI enthält die gesetzlichen Regelungen für die Umsetzung des neuen Begutachtungsassessments (NBA). Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat hierzu Richtlinien erlassen.

Es handelt sich um ein lernendes System, nicht um ein starres, einmal und auf Dauer festgelegtes Instrument. Dabei geht es darum, die Selbständigkeit einer Person zu beurteilen, wobei in unterschiedlichen Modulen einzelne Kriterien überprüft werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in § 28 und § 28a SGB XI aufgelistet.

Auf den Seiten des Bundesminsteriums für Gesundheit finden Sie weiter Informationen zu den einzelnen Leistungsarten.

Wenn Sie sich gegen den zuerkannten Pflegegrad wehren wollen oder Probleme haben, Leistungen gegenüber Ihrer Pflegekasse durchzusetzen, helfe ich Ihnen.

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