MEDIZINRECHT
Zulassungsrecht
Zulassungsrecht: Ihr Anwalt in Münster
Rechtsgrundlage
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist in den §§ 95 ff SGB V in Verbindung mit der Zulassungsverordnung-Ärzte geregelt.
Niederlassungsoptionen
Es stehen verschiedene Niederlassungoptionen für Ärzte/Ärztinnen zur Auswahl. Dazu gehören:
- Tätigkeit in der Einzelpraxis
- Tätigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft
- Tätigkeit in einem MVZ
- Tätigkeit als angestellter Arzt/Ärztin
- Tätigkeit in einer Praxisgemeinschaft
Gern berate ich Sie bei der Gestaltung Ihrer Tätigkeit und berate bzw. vertrete Sie vor den Zulassungsausschüssen, Berufungsausschüssen oder auch vor Gericht.
Zulassungsentziehung
Auch in Zulassungsentziehungsverfahren gem. § 95 Abs. 6 SGB V wegen gröblicher Pflichtverletzungen oder bei Wegfall der Voraussetzungen zur Zulassung unterstütze ich Sie gern.