HERZLICH WILLKOMMEN!
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:
MEDIZINRECHT für Vertragsärzte
SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht
COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

SPEZIALISIERT

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Richtige Impfstofforder
Schutzimpfungen Vom Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind vor allem Schutzimpfungen. Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog ist eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) ansässigen Ständigen...
Abrechnungstipps für angestellte Ärzte
Die Anstellung bei einem Vertragsarzt, einer BAG oder einem MVZ ist eine Möglichkeit der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Eine Anstellung ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich und mit der Übernahme eines Versorgungsauftrags verbunden. Das umfasst...
Organisierter Notdienst-Abrechungstipps
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten sicherzustellen (§ 75 Abs. 1b) SGB V); sie müssen daher einen ambulanten ärztlichen Notdienst (Bereitschaftsdienst) organisieren, an dem...