HERZLICH WILLKOMMEN!
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei Christophers, Health Care Compliance. Informieren Sie sich gern über das Leistungsspektrum der Kanzlei:
MEDIZINRECHT für Vertragsärzte
SOZIALRECHT für Versicherte im Bereich Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht
COMPLIANCE Beratung und Einführung von Compliance Management Systemen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
SPEZIALISIERT
ZUVERLÄSSIG
KOMPETENT
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Abrechnungstipps für angestellte Ärzte
Die Anstellung bei einem Vertragsarzt, einer BAG oder einem MVZ ist eine Möglichkeit der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Eine Anstellung ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich und mit der Übernahme eines Versorgungsauftrags verbunden. Das umfasst...
Organisierter Notdienst-Abrechungstipps
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten sicherzustellen (§ 75 Abs. 1b) SGB V); sie müssen daher einen ambulanten ärztlichen Notdienst (Bereitschaftsdienst) organisieren, an dem...
Rechtmäßigkeit Telematik-Infrastruktur – Vertragsarzt wehrt sich gegen Honorarkürzung
Das Sozialgericht (SG) München hat sich erneut mit der Rechtmäßigkeit der Telematikinfrastruktur (TI) beschäftigt (Urteil vom 26.01.2023, Az. S 38 KA 190/20), weil sich ein Vertragsarzt gegen eine Strafe wehrte, die er aufrund der Nichtteilnahme an der TI erhielt....